Wahlarzt

Die Bezeichnung „Wahlarzt“ leitet sich vom Recht des Patienten ab, den Arzt frei zu wählen. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist nicht erforderlich.

Gründe einen Wahlarzt aufzusuchen ist meist „Zeit“ – kurze Wartezeiten auf den Untersuchungstermin und genügend Zeit bei der Untersuchung.

Wahlarzt bedeutet auch, dass kein Vertrag mit einer Krankenkasse besteht. Sie bezahlen das Honorar nach der Untersuchung in Bar oder per Bankomatkarte. Wir helfen ihnen anschließend die Honorarnote bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse einzureichen. Sie erhalten dann einen Teil der Kosten zurück. Privatversicherungen übernehmen in der Regel den gesamten Differenzbetrag.

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